Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: 14. Juli 2026

1. Geltungsbereich und Begriffe

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Nutzung der Plattform, Webapplikationen, Schnittstellen, iFrames, Auswertungs-, GPS-, Anmelde-, Kommunikations- und Supportleistungen der LaceUp GmbH, Birmensdorferstrasse 109, 8003 Zürich, Schweiz (LaceUp).

1.2 Kunde ist jede natürliche oder juristische Person, die LaceUp für die Durchführung, technische Begleitung, Auswertung, Darstellung oder Vermarktung eines Sportevents, einer Challenge, einer Tour, einer Trophy, eines Rennens oder eines vergleichbaren Outdoor-Formats beauftragt. Dies sind in der Regel Veranstalter, Agenturen, Destinationen, Vereine, Sponsoren oder Unternehmen.

1.3 Teilnehmende sind Athletinnen und Athleten sowie sonstige Nutzerinnen und Nutzer, die sich registrieren, ein Benutzerkonto anlegen, eine Aktivität verbinden, eine Aktivität hochladen, Checkpoints absolvieren, Ranglisten abrufen oder sonstige Funktionen von LaceUp verwenden.

1.4 Diese AGB gelten für Kunden und Teilnehmende, soweit keine schriftliche Einzelvereinbarung, Offerte, Auftragsbestätigung, Projektbeschreibung, Leistungsbeschreibung, ein Eventreglement oder besondere Teilnahmebedingungen vorrangig gelten. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn LaceUp ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

1.5 Für die Bearbeitung von Personendaten gilt die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung von LaceUp unter https://www.laceup.ch/datenschutz. Bei Widersprüchen zwischen Datenschutzbestimmungen und diesen AGB gehen zwingende datenschutzrechtliche Vorgaben vor.

1.6 Zwingende gesetzliche Rechte von Konsumentinnen und Konsumenten, betroffenen Personen nach Datenschutzrecht sowie zwingende Gerichtsstände bleiben vorbehalten.

2. Vertragsschluss und Leistungsumfang

2.1 Angebote von LaceUp sind, sofern nicht ausdrücklich anders bezeichnet, freibleibend. Ein Vertrag mit einem Kunden kommt durch schriftliche Annahme einer Offerte, Unterzeichnung einer Vereinbarung, elektronische Bestätigung, Auftragsbestätigung, Zahlung oder durch tatsächliche Inanspruchnahme der vereinbarten Leistungen zustande.

2.2 Gegenstand der Leistungen ist die in der Offerte, Auftragsbestätigung, Projektbeschreibung oder Plattformbeschreibung vereinbarte Funktionalität. Dazu können insbesondere gehören: Registrierung und Login von Teilnehmenden, GPS-Synchronisation, Import und Analyse von Aktivitäten, Strecken- und Checkpoint-Validierung, Ranglisten, Startlisten, Badges, E-Mail-Benachrichtigungen, iFrame-Integrationen, API-Zugriffe, Support sowie projektbezogene Beratung und Umsetzung.

2.3 Darstellungen auf der Website, in Präsentationen, Demoumgebungen oder Marketingunterlagen sind keine Garantie für eine bestimmte Beschaffenheit, Verfügbarkeit, Kompatibilität, Teilnehmerzahl, Reichweite oder wirtschaftlichen Erfolg, sofern dies nicht schriftlich zugesichert wurde.

2.4 LaceUp darf Leistungen weiterentwickeln, technisch anpassen, ersetzen oder einstellen, soweit dadurch die vertraglich vereinbarte Hauptleistung nicht wesentlich beeinträchtigt wird oder die Anpassung aus Sicherheits-, Rechts-, Datenschutz-, Betriebs- oder Drittanbietergründen erforderlich ist.

3. Rolle von LaceUp, Kunden und Veranstaltern

3.1 LaceUp stellt in der Regel eine technische Plattform und damit verbundene Dienstleistungen bereit. LaceUp ist nur dann selbst Veranstalter eines Events, wenn dies ausdrücklich als solches bezeichnet wird.

3.2 Der jeweilige Kunde beziehungsweise Veranstalter bleibt verantwortlich für die Planung, Ausschreibung, Sicherheit, Bewilligungen, Streckenführung, Verkehrsregeln, medizinische Betreuung, Versicherungen, Teilnahmevoraussetzungen, Preise, Startgelder, Rückerstattungen, sportliche Wertung, Protestverfahren und die Einhaltung des Eventreglements.

3.3 Kommt über die Plattform ein Vertrag zwischen Teilnehmenden und einem Veranstalter zustande, ist LaceUp daran nur beteiligt, wenn LaceUp ausdrücklich als Vertragspartner bezeichnet wird. Andernfalls gelten für Teilnahme, Absage, Umbuchung, Rückerstattung und Durchführung die Bedingungen des jeweiligen Veranstalters.

3.4 Kunden müssen sicherstellen, dass ihre Eventinformationen, Reglemente, Teilnahmebedingungen, Datenschutzinformationen, Strecken, Checkpoints, Preise und Kommunikationsinhalte richtig, vollständig, aktuell und rechtmässig sind.

4. Registrierung, Benutzerkonto und Nutzung durch Teilnehmende

4.1 Für bestimmte Funktionen ist eine Registrierung erforderlich. Teilnehmende müssen richtige, vollständige und aktuelle Angaben machen und ihre Zugangsdaten vertraulich behandeln. Mit der Registrierung, spätestens mit der ersten Nutzung der Plattform, akzeptieren Teilnehmende diese AGB; die Zustimmung wird im Registrierungsprozess ausdrücklich eingeholt.

4.2 Handlungen über ein Benutzerkonto werden der Inhaberin oder dem Inhaber des Kontos zugerechnet, soweit keine missbräuchliche Verwendung ohne eigenes Verschulden nachgewiesen wird.

4.3 Teilnehmende dürfen die Plattform nur bestimmungsgemäss, rechtmässig und persönlich nutzen. Untersagt sind insbesondere Manipulation von Aktivitätsdaten, falsche Identitäten, unbefugter Zugriff, Scraping, Crawler, Umgehung technischer Schutzmassnahmen, Störung des Betriebs, missbräuchliche API-Nutzung und die Veröffentlichung rechtswidriger Inhalte.

4.4 Minderjährige dürfen die Plattform nur mit Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertretung nutzen, soweit eine solche Zustimmung gesetzlich erforderlich ist. LaceUp oder der Veranstalter dürfen einen Nachweis verlangen.

4.5 Die Teilnahme an Outdoor-Aktivitäten erfolgt auf eigene Verantwortung. Teilnehmende müssen Verkehrsregeln, lokale Vorschriften, Wetter- und Sicherheitsbedingungen, Sperrungen, Schutzgebiete und Anweisungen von Behörden oder Veranstaltern beachten.

5. Drittanbieter-Daten, Best-Effort-Abruf und technische Abhängigkeiten

5.1 LaceUp kann Aktivitäts-, GPS-, Trainings-, Leistungs- oder Gerätedaten von Drittanbietern beziehen oder mit solchen Diensten synchronisieren, insbesondere von Garmin, Strava, Wahoo, COROS und weiteren Sport-, Tracking-, Karten-, Authentifizierungs-, Payment-, Hosting- oder Kommunikationsdiensten.

5.2 Der Abruf und die Verarbeitung von Daten aus Drittanbieterdiensten erfolgen best-effort. LaceUp kann nicht beeinflussen und nicht garantieren, dass Drittanbieter ihre Schnittstellen, Datenformate, Nutzungsbedingungen, Zugriffsbeschränkungen, Authentifizierung, Rate Limits, Verfügbarkeit, Preise oder Geschäftsmodelle unverändert beibehalten.

5.3 Drittanbieter können Datenzugriffe jederzeit einschränken, unterbrechen, widerrufen, kostenpflichtig machen, technisch verändern oder beenden. Daraus entstehen gegenüber LaceUp keine Ansprüche auf bestimmte Datenabrufe, Ranglistenplätze, Badges, Wertungen, Kompatibilität, Rückerstattung, Schadenersatz oder Fortführung einer bestimmten Integration, soweit LaceUp nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat oder zwingendes Recht entgegensteht.

5.4 Teilnehmende sind verantwortlich dafür, dass sie ihre Drittanbieter-Konten rechtmässig verbinden, die erforderlichen Berechtigungen erteilen, die jeweiligen Drittanbieterbedingungen einhalten und keine Daten Dritter ohne Berechtigung übermitteln.

5.5 Wenn Drittanbieterdaten fehlen, verspätet eintreffen, unvollständig, fehlerhaft, plausibilitätswidrig oder technisch nicht auswertbar sind, darf LaceUp nach eigenem Ermessen oder nach Vorgabe des Veranstalters alternative Nachweise, manuelle Uploads, Korrekturen, Ausschlüsse, Fairnessprüfungen oder provisorische Wertungen ermöglichen. Ein Anspruch darauf besteht nur, wenn dies im Eventreglement vorgesehen ist.

5.6 LaceUp darf Integrationen zu Drittanbietern aus Sicherheits-, Datenschutz-, Rechts-, Kosten-, Stabilitäts- oder Qualitätsgründen anpassen, aussetzen oder beenden.

5.7 Führt ein Drittanbieter für den Datenzugriff Gebühren ein, erhöht diese wesentlich oder ändert seine Bedingungen in einer Weise, welche die Leistungserbringung wesentlich erschwert oder verteuert, darf LaceUp nach vorgängiger Information des Kunden die Preise entsprechend anpassen, die betroffene Integration mit angemessener Frist einstellen oder eine alternative technische Lösung anbieten. Ein Anspruch auf unveränderte Fortführung einer Integration zu unveränderten Konditionen besteht nicht.

6. GPS-Genauigkeit, Resultate, Badges und Auswertung

6.1 GPS- und Aktivitätsdaten können durch Gerätequalität, Software, Satellitenempfang, Wetter, Topografie, Tunnel, Wald, Häuserschluchten, Akkustand, Energiesparmodi, Bedienfehler, Uploadfehler, Drittanbieterfilter oder Manipulation beeinflusst werden.

6.2 LaceUp schuldet, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, keine amtliche Zeitmessung und keine hundertprozentige Mess-, Strecken-, Checkpoint- oder Ranglistengenauigkeit. Die Plattform dient der digitalen Erfassung, Plausibilisierung, Auswertung und Darstellung nach den jeweils eingesetzten Algorithmen und Eventregeln.

6.3 Ranglisten, Badges, Checkpoints, Segmentzeiten und sonstige Resultate können automatisch, provisorisch, manuell geprüft oder nachträglich korrigiert werden. Der Veranstalter ist für die sportliche Schlusswertung verantwortlich, sofern LaceUp nicht selbst Veranstalter ist.

6.4 LaceUp darf Aktivitäten, Resultate oder Konten markieren, zurückstellen, korrigieren, löschen oder ausschliessen, wenn Anzeichen für technische Fehler, Missbrauch, Manipulation, Regelverstoss, Sicherheitsrisiken oder unrechtmässige Nutzung bestehen.

7. Mitwirkungspflichten der Kunden

7.1 Kunden stellen LaceUp rechtzeitig alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Materialien, Logos, Texte, Bilder, Strecken, Checkpoints, Reglemente, Berechtigungen, Zugangsdaten, Ansprechpartner, Freigaben und rechtlichen Hinweise zur Verfügung.

7.2 Kunden müssen LaceUp unverzüglich über Änderungen, Risiken, Absagen, Verschiebungen, behördliche Auflagen, Sicherheitsprobleme, Datenschutzanfragen, Fehler in Daten oder Resultaten sowie sonstige Umstände informieren, die für die Leistungserbringung relevant sind.

7.3 Kunden sichern zu, dass sie über die erforderlichen Rechte an gelieferten Inhalten, Marken, Logos, Bildern, Karten, Texten, Teilnehmerdaten und Kommunikationsinhalten verfügen und dass deren Nutzung durch LaceUp keine Rechte Dritter verletzt.

7.4 Kunden sind verantwortlich für eigene Websites, iFrame-Einbindungen, API-Nutzung, technische Umgebungen, Inhalte und die Information der Teilnehmenden über Eventregeln, Datenbearbeitung, Haftung, Sicherheit und Teilnahmebedingungen.

7.5 Der Kunde ist verpflichtet, in seinem Eventreglement beziehungsweise seinen Teilnahmebedingungen klarzustellen, dass LaceUp ausschliesslich als Technologieanbieter handelt und nicht Veranstalter ist, sowie die Bearbeitung von GPS- und Aktivitätsdaten, mögliche Ungenauigkeiten, den Best-Effort-Charakter von Drittanbieterdaten und allfällige manuelle Prüf- und Nachweisverfahren abzudecken. Kommt der Kunde dieser Pflicht nicht nach, trägt er die daraus entstehenden Folgen und Ansprüche Dritter allein.

8. Preise, Rechnungsstellung und Zahlung

8.1 Preise, Leistungsumfang, Abrechnungsmodell und allfällige variable Kosten ergeben sich aus der Offerte, Auftragsbestätigung oder Einzelvereinbarung.

8.2 Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders vereinbart, in Schweizer Franken, exklusive Mehrwertsteuer, Abgaben, Spesen, Reise-, Drittanbieter-, Payment-, Hosting-, Lizenz- und sonstiger Fremdkosten.

8.3 Rechnungen sind innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Skonto oder Verrechnung sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von LaceUp zulässig.

8.4 Nach Ablauf der Zahlungsfrist gerät der Kunde ohne weitere Mahnung in Verzug. LaceUp darf Verzugszins von 5 Prozent pro Jahr sowie Mahn-, Inkasso-, Rechtsverfolgungs- und Sperrkosten geltend machen, soweit gesetzlich zulässig.

8.5 Bei Zahlungsverzug, wesentlicher Verschlechterung der Bonität, Missbrauch, Sicherheitsrisiken oder Verletzung wesentlicher Vertragspflichten darf LaceUp Leistungen zurückbehalten, sperren, einschränken oder nur gegen Vorauszahlung weiter erbringen.

8.6 Drittanbieter-, Payment- und Transaktionsgebühren können separat belastet oder vom Auszahlungsbetrag abgezogen werden, sofern dies vereinbart oder für die Abwicklung erforderlich ist.

9. Änderungen, Verschiebung und Absage von Events oder Projekten

9.1 Änderungen des Leistungsumfangs, der Termine, Strecken, Checkpoints, Kommunikationsinhalte, Integrationen oder Designs bedürfen einer Abstimmung mit LaceUp und können zu Mehrkosten oder Terminverschiebungen führen.

9.2 Wird ein Event oder Projekt durch den Kunden, den Veranstalter, Behörden, Wetter, Sicherheitsrisiken, Drittanbieter, höhere Gewalt oder sonstige Umstände verschoben, reduziert oder abgesagt, bleiben bereits erbrachte Leistungen, angefallene Kosten, reservierte Kapazitäten und nicht stornierbare Fremdkosten vergütungspflichtig.

9.3 Soweit keine abweichende Vereinbarung besteht, erstellt LaceUp bei wesentlichen Änderungen oder Absagen eine angemessene Abrechnung nach effektivem Aufwand, vereinbarten Fixkosten, Drittanbieter- und Fremdkosten sowie bereits bereitgestellten Plattformleistungen.

9.4 Rückerstattungen an Teilnehmende, Absagekommunikation, Umbuchungen, Gutscheine und versicherungsrechtliche Fragen liegen beim Veranstalter, sofern LaceUp nicht selbst Veranstalter oder Zahlungsempfänger der jeweiligen Leistung ist.

10. Verfügbarkeit, Wartung und Support

10.1 LaceUp erbringt Plattformleistungen mit angemessener Sorgfalt und nach dem Stand der eingesetzten Technik. Eine bestimmte ununterbrochene Verfügbarkeit, Antwortzeit, Datenlatenz, Kompatibilität oder Fehlerfreiheit ist nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

10.2 LaceUp darf Wartungen, Updates, Sicherheitsmassnahmen, Migrationen und Notfallarbeiten durchführen. Wenn möglich werden planbare Arbeiten mit erheblicher Auswirkung angemessen angekündigt.

10.3 Störungen durch Internet, Mobilfunk, GPS, Endgeräte, Browser, Betriebssysteme, Drittanbieter, Hosting-Provider, Payment-Provider, Kartenanbieter, E-Mail-Provider oder höhere Gewalt liegen ausserhalb des Verantwortungsbereichs von LaceUp, soweit LaceUp diese nicht zu vertreten hat.

10.4 Support wird in angemessenem Umfang und über die von LaceUp vorgesehenen Kanäle erbracht. Spezifische Reaktionszeiten, Bereitschaften, Vor-Ort-Support oder Support ausserhalb üblicher Geschäftszeiten gelten nur, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.

11. API, iFrames und technische Integrationen

11.1 LaceUp kann Kunden iFrames, Widgets, Links, Exportdateien oder API-Zugänge bereitstellen. Diese dürfen nur für den vereinbarten Zweck, im vereinbarten Umfang und unter Einhaltung der technischen Dokumentation genutzt werden.

11.2 API-Schlüssel, Tokens und Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln, vor unbefugtem Zugriff zu schützen und bei Verdacht auf Missbrauch unverzüglich zu sperren beziehungsweise LaceUp zu melden.

11.3 LaceUp darf Rate Limits, Authentifizierungen, technische Schutzmassnahmen, Versionierungen und Sicherheitsanforderungen festlegen oder ändern. Integrationen, die Sicherheit, Stabilität, Datenschutz oder Rechte Dritter gefährden, dürfen eingeschränkt oder gesperrt werden.

11.4 Kunden dürfen Inhalte von LaceUp nicht ohne Zustimmung systematisch auslesen, vervielfältigen, weiterverkaufen, für eigene Datenbanken verwenden oder ausserhalb des Vertragszwecks öffentlich zugänglich machen.

12. Immaterialgüterrechte, Inhalte und Nutzungsrechte

12.1 Sämtliche Rechte an Software, Plattform, Quellcode, Designs, Datenbankstrukturen, Algorithmen, Auswertungslogik, Marken, Logos, Templates, Dokumentation und Know-how von LaceUp verbleiben bei LaceUp oder den jeweiligen Rechteinhabern.

12.2 Kunden und Teilnehmende erhalten nur die für den Vertragszweck erforderlichen, nicht ausschliesslichen, nicht übertragbaren und widerruflichen Nutzungsrechte.

12.3 Kunden und Teilnehmende räumen LaceUp die Rechte ein, bereitgestellte Inhalte, Aktivitätsdaten, GPS-Daten, Namen, Teamnamen, Ranglistenangaben, Badges, Bilder, Logos und sonstige Informationen zu speichern, zu bearbeiten, auszuwerten, darzustellen, zu veröffentlichen, einzubinden und an den Veranstalter weiterzugeben, soweit dies für Eventdurchführung, Plattformbetrieb, Support, Sicherheit, Kommunikation, Statistik, Produktverbesserung oder die vereinbarte Leistung erforderlich ist und datenschutzrechtlich zulässig bleibt.

12.4 Aktivitätsdaten gehören grundsätzlich den Teilnehmenden. Der Kunde beziehungsweise Veranstalter erhält im Rahmen seines Events ein zeitlich und zweckgebundenes Nutzungsrecht an den relevanten Eventdaten, insbesondere Ranglisten, Abschnittszeiten, absolvierten Checkpoints, Startlisten und Kontaktdaten, soweit dies nach Datenschutzerklärung, Einwilligung, Eventreglement und anwendbarem Recht zulässig ist.

12.5 LaceUp darf anonymisierte oder aggregierte Daten für Statistik, Analyse, Qualitätssicherung, Produktentwicklung, Benchmarking und Kommunikation verwenden, sofern daraus keine direkt identifizierbaren Personen abgeleitet werden können.

13. Datenschutz, Vertraulichkeit und Datensicherheit

13.1 LaceUp bearbeitet Personendaten gemäss der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung, dem Schweizer Datenschutzgesetz (DSG), der Datenschutzverordnung (DSV) und, soweit anwendbar, der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

13.2 Je nach konkretem Event und Datenfluss kann LaceUp als Auftragsbearbeiter, Verantwortlicher oder gemeinsam Verantwortlicher handeln. Die Rollenverteilung ergibt sich aus der Datenschutzerklärung, der Einzelvereinbarung, dem Eventsetup und den tatsächlichen Datenbearbeitungszwecken.

13.3 Der Kunde ist verantwortlich dafür, dass Teilnehmende und sonstige betroffene Personen rechtmässig informiert werden, erforderliche Einwilligungen vorliegen, Eventreglemente die Datenbearbeitung abdecken und an LaceUp übermittelte Personendaten rechtmässig erhoben wurden.

13.4 Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und verwenden sie nur für den Vertragszweck. Diese Pflicht gilt auch nach Vertragsende.

13.5 LaceUp trifft angemessene technische und organisatorische Massnahmen zum Schutz von Daten. Absolute Sicherheit kann nicht garantiert werden.

13.6 Soweit LaceUp Personendaten im Auftrag des Kunden bearbeitet, gilt ergänzend Anhang 1 dieser AGB, sofern keine separate Auftragsbearbeitungsvereinbarung abgeschlossen wurde.

14. Gewährleistung

14.1 LaceUp erbringt Leistungen fachgerecht und mit angemessener Sorgfalt. Eine Gewährleistung für ununterbrochene Verfügbarkeit, Fehlerfreiheit, bestimmte sportliche Resultate, vollständige Drittanbieterdaten, wirtschaftlichen Erfolg, Reichweite, Teilnehmerzahlen oder Kompatibilität mit allen Geräten und Diensten wird ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig und nicht ausdrücklich schriftlich zugesichert.

14.2 Kunden müssen erkennbare Mängel, Fehler, falsche Daten oder Unregelmässigkeiten unverzüglich melden und LaceUp alle für die Analyse erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen.

14.3 LaceUp ist berechtigt, Mängel durch Nachbesserung, Workaround, Korrektur, Ersatzlieferung, Gutschrift oder angemessene Anpassung zu beheben.

15. Haftung

15.1 LaceUp haftet unbeschränkt für Schäden aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und, soweit zwingend gesetzlich vorgeschrieben, für Personenschäden sowie sonstige nicht ausschliessbare Haftung.

15.2 Im Übrigen ist die Haftung von LaceUp, soweit gesetzlich zulässig, für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Bei vertraglichen B2B-Beziehungen ist die Haftung zusätzlich auf die vom betroffenen Kunden in den letzten 12 Monaten vor dem schadensauslösenden Ereignis bezahlten Vergütungen für das betroffene Projekt beziehungsweise die betroffene Leistung beschränkt.

15.3 LaceUp haftet, soweit gesetzlich zulässig, nicht für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Umsatzverlust, Reputationsschäden, Datenverlust, verpasste Teilnahme, falsche oder fehlende Ranglistenplätze, nicht erhaltene Badges, Ausfall von Drittanbietern, fehlerhafte Endgeräte, GPS-Ungenauigkeiten, Netzstörungen, höhere Gewalt, Veranstalterhandlungen oder Inhalte und Entscheidungen Dritter.

15.4 Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten von Organen, Mitarbeitenden, Hilfspersonen, Subunternehmern und Beauftragten von LaceUp.

15.5 Zwingende Ansprüche von Konsumentinnen und Konsumenten bleiben unberührt.

15.6 Ansprüche des Kunden gegen LaceUp verjähren, soweit gesetzlich zulässig, innert zwölf Monaten ab Kenntnis des Schadens und der Ersatzpflicht, spätestens jedoch innert zwölf Monaten nach Beendigung des betroffenen Projekts oder Events. Zwingende gesetzliche Verjährungsfristen sowie Ansprüche von Konsumentinnen und Konsumenten bleiben vorbehalten.

16. Schadloshaltung

16.1 Der Kunde hält LaceUp von sämtlichen Ansprüchen Dritter, insbesondere von Teilnehmenden, vollumfänglich schadlos, die im Zusammenhang mit dem Event, dessen Planung, Durchführung, Absage, Wertung oder Kommunikation stehen. Dies umfasst insbesondere Ansprüche aus rechtswidrigen Eventinhalten, fehlenden Bewilligungen, fehlerhaften oder unvollständigen Reglementen, unrechtmässiger Datenübermittlung, Verletzung von Informations- oder Einwilligungspflichten, Verletzung von Immaterialgüterrechten, unsachgemässer API- oder iFrame-Nutzung sowie Ansprüche wegen fehlender, verspäteter, unvollständiger oder fehlerhafter Drittanbieterdaten, GPS-Ungenauigkeiten, Ranglisten, Badges oder Wertungen. Die Schadloshaltung entfällt, soweit der Anspruch auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von LaceUp beruht.

16.2 Teilnehmende halten LaceUp von Ansprüchen Dritter frei, die aus missbräuchlicher Nutzung, Manipulation, unberechtigter Datenübermittlung, rechtswidrigen Inhalten oder Verletzung von Rechten Dritter entstehen, soweit sie dies zu vertreten haben.

17. Sperrung, Vertragsdauer und Beendigung

17.1 LaceUp darf Konten, Aktivitäten, API-Zugänge, Integrationen, Inhalte oder Leistungen vorübergehend oder dauerhaft sperren, wenn konkrete Anzeichen für Missbrauch, Sicherheitsrisiken, Datenschutzverletzungen, Rechtsverletzungen, Zahlungsverzug, Manipulation, technische Störungen oder Verletzung dieser AGB bestehen.

17.2 Die Vertragsdauer richtet sich nach der Einzelvereinbarung. Fehlt eine solche Regelung, läuft der Vertrag für die Dauer des jeweiligen Projekts oder Events und der erforderlichen Nachbearbeitung.

17.3 Das Recht zur ausserordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei wesentlicher Vertragsverletzung, anhaltendem Zahlungsverzug, Missbrauch, Insolvenzrisiko, rechtswidrigen Inhalten, Sicherheitsgefährdung oder Unzumutbarkeit der Fortsetzung.

17.4 Nach Vertragsende kann LaceUp Daten nach Massgabe der Datenschutzerklärung, gesetzlicher Aufbewahrungspflichten, berechtigter Interessen, Eventhistorien, Nachweiszwecke und vertraglicher Vereinbarungen aufbewahren, anonymisieren, exportieren oder löschen.

18. Änderungen dieser AGB

18.1 LaceUp kann diese AGB anpassen, wenn dies aufgrund geänderter Leistungen, technischer Entwicklungen, Drittanbieteranforderungen, Rechtslage, Sicherheitsanforderungen oder betrieblicher Gründe erforderlich oder angemessen ist.

18.2 Wesentliche Änderungen werden Kunden und registrierten Teilnehmenden in geeigneter Form mitgeteilt. Soweit keine zwingenden Gründe für eine sofortige Anpassung bestehen, erfolgt die Mitteilung mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten.

18.3 Wird der Vertrag oder die Plattform nach Inkrafttreten der Änderungen weiter genutzt, gelten die geänderten AGB als akzeptiert, soweit dies rechtlich zulässig ist. Zwingende Zustimmungserfordernisse bleiben vorbehalten.

19. Schlussbestimmungen

19.1 Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchsetzbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame oder undurchsetzbare Bestimmung wird durch eine wirksame Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.

19.2 LaceUp darf Rechte und Pflichten aus dem Vertrag auf verbundene Unternehmen, Rechtsnachfolger oder Dritte übertragen, sofern berechtigte Interessen des Kunden oder zwingende gesetzliche Rechte nicht entgegenstehen.

19.3 Schweizer Recht ist anwendbar, unter Ausschluss des internationalen Kollisionsrechts und des UN-Kaufrechts. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Zürich, Schweiz. Zwingende Konsumenten- und Datenschutzgerichtsstände bleiben vorbehalten.

19.4 Die deutsche Fassung ist verbindlich. Übersetzungen dienen nur der Information, sofern nicht ausdrücklich eine andere Sprachfassung als verbindlich bezeichnet wird.

Anhang 1: Vereinbarung zur Auftragsbearbeitung

A1.1 Dieser Anhang gilt, soweit LaceUp Personendaten im Auftrag eines Kunden bearbeitet. Er gilt nicht für Bearbeitungen, bei denen LaceUp selbst Verantwortlicher oder gemeinsam Verantwortlicher ist.

A1.2 Gegenstand, Dauer, Art und Zweck der Bearbeitung ergeben sich aus der Einzelvereinbarung, dem Eventsetup, der Plattformkonfiguration und diesen AGB. Typische Zwecke sind Registrierung, Teilnehmerverwaltung, Aktivitätsimport, GPS-Auswertung, Checkpoint- und Segmentvalidierung, Ranglisten, Badges, Kommunikation, Support, Betrugserkennung, Sicherheit, Fehleranalyse und Datenexport an den Kunden.

A1.3 Kategorien betroffener Personen sind insbesondere Teilnehmende, Kundenkontakte, Veranstaltermitarbeitende, Supportkontakte und gegebenenfalls Team- oder Gruppenverantwortliche.

A1.4 Kategorien von Personendaten sind insbesondere Identifikationsdaten, Kontaktdaten, Login- und Nutzungsdaten, Eventdaten, Leistungsdaten, GPS- und Aktivitätsdaten, Ranglisten- und Badge-Daten, Kommunikationsdaten, technische Logdaten sowie Zahlungs- und Transaktionsdaten, soweit für die Leistung erforderlich.

A1.5 LaceUp bearbeitet Auftragsdaten nur auf dokumentierte Weisung des Kunden, sofern LaceUp nicht durch Gesetz zu einer anderen Bearbeitung verpflichtet ist. Die vertraglich vereinbarte Nutzung der Plattform gilt als Weisung.

A1.6 LaceUp informiert den Kunden, wenn eine Weisung nach Auffassung von LaceUp gegen Datenschutzrecht verstossen könnte. LaceUp darf die Ausführung einer solchen Weisung bis zur Klärung aussetzen.

A1.7 LaceUp stellt sicher, dass zur Bearbeitung befugte Personen zur Vertraulichkeit verpflichtet sind oder einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterstehen.

A1.8 LaceUp trifft angemessene technische und organisatorische Massnahmen, insbesondere Zugriffskontrollen, Berechtigungskonzepte, Verschlüsselung, Protokollierung, Backups, Mandantentrennung, Sicherheitsupdates, Monitoring und Verfahren zur Wiederherstellung, soweit für die jeweilige Leistung angemessen.

A1.9 LaceUp darf Subunternehmer und weitere Auftragsbearbeiter einsetzen. Die aktuelle Übersicht wesentlicher Datenverarbeiter ist in der Datenschutzerklärung aufgeführt. LaceUp stellt sicher, dass Subunternehmer in Bezug auf Auftragsdaten angemessenen Datenschutzpflichten unterliegen.

A1.10 Der Kunde kann aus wichtigem datenschutzrechtlichem Grund gegen einen neuen Subunternehmer Einspruch erheben. Ist der Einspruch berechtigt und kann keine zumutbare Alternative gefunden werden, dürfen beide Parteien die betroffene Leistung kündigen.

A1.11 Datenbearbeitungen erfolgen grundsätzlich in der Schweiz oder im EWR. Übermittlungen in Länder ohne angemessenes Datenschutzniveau erfolgen nur auf Grundlage geeigneter Garantien oder anderer gesetzlicher Voraussetzungen.

A1.12 LaceUp unterstützt den Kunden im angemessenen Umfang bei Auskunfts-, Berichtigungs-, Löschungs-, Einschränkungs-, Datenportabilitäts- und Widerspruchsanfragen betroffener Personen, soweit sich diese auf Auftragsdaten beziehen und der Kunde die Anfrage nicht selbst beantworten kann.

A1.13 LaceUp informiert den Kunden unverzüglich, wenn LaceUp eine Datenschutzverletzung betreffend Auftragsdaten bekannt wird, soweit eine Meldepflicht oder ein relevantes Risiko besteht. LaceUp unterstützt den Kunden im angemessenen Umfang bei der Abklärung und Erfüllung gesetzlicher Meldepflichten.

A1.14 LaceUp stellt dem Kunden auf Anfrage angemessene Informationen zum Nachweis der Einhaltung dieses Anhangs zur Verfügung. Audits sind mit angemessener Vorankündigung, während üblicher Geschäftszeiten, unter Wahrung von Betriebsgeheimnissen, Sicherheit und Rechten anderer Kunden durchzuführen. Ein Audit darf den Betrieb nicht unverhältnismässig stören und kann von einer angemessenen Vergütung abhängig gemacht werden, soweit gesetzlich zulässig.

A1.15 Nach Ende der Auftragsbearbeitung löscht, anonymisiert oder gibt LaceUp Auftragsdaten nach Wahl des Kunden zurück, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten, berechtigten Nachweisinteressen, Eventhistorien, Sicherheitsgründe oder Weisungen entgegenstehen.

A1.16 Soweit DSGVO anwendbar ist, soll dieser Anhang die Anforderungen an eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO abdecken. Soweit Schweizer Datenschutzrecht anwendbar ist, gilt dieser Anhang als Auftragsbearbeitungsvereinbarung nach DSG.

Anhang 2: Besondere Hinweise zu Drittanbieter-Integrationen

A2.1 Drittanbieter-Integrationen sind keine zugesicherte dauerhafte Leistung, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als solche vereinbart wurden.

A2.2 LaceUp schuldet bei Drittanbieter-Integrationen eine sorgfältige technische Anbindung im Rahmen der jeweils verfügbaren Schnittstellen, aber nicht die fortlaufende Bereitstellung, Fehlerfreiheit, Vollständigkeit oder Rechtmässigkeit der Drittanbieterdienste.

A2.3 Kunden müssen ihre Eventreglemente und Teilnahmebedingungen gemäss Ziffer 7.5 so formulieren, dass fehlende, verspätete oder fehlerhafte Drittanbieterdaten, GPS-Ungenauigkeiten und manuelle Prüfverfahren abgedeckt sind.

A2.4 Teilnehmende sollten Aktivitäten zeitnah prüfen, Synchronisationsprobleme früh melden und, soweit vom Event vorgesehen, alternative Nachweise innerhalb der kommunizierten Fristen einreichen.

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